Da in Hessen die allgemeine Schulpflicht gilt, benötigen Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hessen für den Besuch einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Schulbehörde.
Die Genehmigung wird von der zuständigen Schulbehörde im Einzelfall geprüft. Die ISF informiert Familien über das Verfahren und stellt die erforderlichen schulbezogenen Unterlagen bereit.